Zielsetzung - Politik für Menschen mit Handicap

Politik für Menschen mit Handicap
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„Was nicht erst getrennt wird, muss hinterher nicht integriert werden.“ (Richard von Weizsäcker , ehemaliger Bundespräsident)

Zielsetzung


Wir gehören in die Mitte der Gesellschaft!
   
Als ich im Jahr 2006 diese Website ins Leben rief, hatten wir eine aus der Sicht behinderter und chronisch kranker (und damit auf staatliche Hilfen angewiesener) Menschen eine gänzlich andere Situation als heute (im zu Ende gehenden Jahr 2018). Diese war geprägt von Bemühungen, das seinerzeitige System der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Recht der Sozialhilfe einerseits den Erfordernissen sich ändernder Anforderungen seitens dieser Menschen anzupassen und andererseits finanzierbar zu halten. Problematisch war insbesondere die heute noch bestehende, allerdings inzwischen für den Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung erheblich aufgeweichte – Systematik des Sozialhilferechts: Die Sozialhilfe stellt das „letzte Netz der sozialen Sicherung“ dar. Die Notlagen, die mit ihrer Hilfe überwunden werden sollen, sind in der Regel vorübergehender Natur; daher steht die so genannte Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund. Dies wiederum hatte bis vor kurzem zur Folge, dass auch die der Hilfe bedürftigen Menschen mit Behinderungen in sehr engen Grenzen mit ihrem eigenen Einkommen und Vermögen zu der ihnen gewährten Hilfe beitragen mussten. Die behinderten Menschen und die ihre Interessen vertretenden Organisationen haben es daher schon sehr lange als einen „Webfehler“ der Sozialgesetzgebung angesehen, die ihnen zugeordneten Hilfen im Recht der Sozialhilfe zu regeln, weil die entsprechenden Bedarfe in der Regel eben nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft gegeben sind. Daher wird von ihnen bereits seit Ende der 1990-er Jahre ein Leistungsgesetz“ gefordert, dass bei Vorliegen eines bestimmten Bedarfes entsprechende Leistungen gewährt, ohne dass die dieser Hilfe bedürfende Person hierzu aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen (und/oder dem ihr unterhaltspflichtiger Personen) hierzu einen Beitrag leisten muss. Auf ein solches Gesetz warten wir allerdings auch am Ende des Jahres 2018 noch immer, und es ist auch weiterhin nicht in Sicht.

In dieser Situation gelangte ich zu der Auffassung, dass ein weiteres „Herumdoktern“ am Recht der Sozialhilfe, wie es seinerzeit von der Politik angestrebt und demzufolge dies begleitend von den Selbsthilfeverbänden der behinderten Menschen mitdiskutiert wurde, an der Situation der betroffenen Menschen nichts Grundlegendes zu ändern vermöchte. So entschloss ich mich – seinerzeit bereits aus dem Berufsleben ausgeschieden, gleichwohl noch ehrenamtlich auf Verbandsebene aktiv – ein eigenes Konzept zur gesellschaftlichen Gestaltung der Hilfen zu erstellen, derer Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten nun einmal zwingend bedürfen. (Diesen Personenkreis hatte ich seinerzeit mit dem Begriff Menschen mit Handicap“ zusammenzufassen versucht, wobei allerdings eine später geführte Diskussion des Begriffes aufzeigte, dass diese Wahl so nicht unbedingt glücklich war.) Dieses stellte ich zunächst zur Diskussion; einige – leider nur sehr wenige, allerdings wegen der Darstellung der historischen Situation in der ehemaligen DDR durchaus hilfreiche – Anregungen habe ich anschließend eingearbeitet und das gesamte Konzept anschließend den politisch Verantwortlichen nach Veröffentlichung der endgültigen Fassung auf dieser Website übermittelt. Das entsprechende Dokument sowie die Reaktionen hierauf finden Sie auf den weiteren Seiten.

Damals konnte ich nicht ahnen, dass sich viele der Anregungen dieses Konzeptes ca. drei Jahre später in der Übereinkunft der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention oder UN-BRK) wiederfinden sollten. Informationen über dieses Regelwerk und seine Umsetzung sind seit seiner Veröffentlichung selbstverständlich Bestandteil dieser Website. Dennoch denke ich, dass die in meinem „Konzept einer neuen Politik zu Gunsten von Menschen mit Handicap“ niedergelegten Gedanken und Vorstellungen keinesfalls überholt sind. Daher soll dieses auch weiterhin zentraler Bestandteil dieser Website bleiben.
                                                                
Ein wichtiges zentrales Anliegen der UN-BRK ist das Recht von Kindern mit Behinderung auf inklusive Beschulung. Wie ich bereits in meinem vorerwähnten Konzept deutlich gemacht habe, ist dies eine wichtige Voraussetzung für eine echte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Wie sich die UN-Konvention in diesem Bereich auf das deutsche Schul- und Rechtssystem auswirkt und ob sich aus der Konvention ein unmittelbarer Anspruch des einzelnen Kindes mit Behinderung ergibt, untersucht ein Gutachten des Völkerrechtlers Prof. Dr. Eibe Riedel; den Versuch, dieses allgemeinverständlich darzustellen, sowie weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der entsprechenden Seite. Das 2012 begonnene Projekt der Untersuchung der Schulgesetze der einzelnen Bundesländer auf ihre Tauglichkeit zur Umsetzung der in der UN-BRK aufgestellten und von Prof. Dr. Riedel erläuterten Regelungen erwies sich als so umfangreich, dass es schlussendlich von mir als Einzelkämpfer“ nicht zu stemmen war und daher nicht zu Ende geführt werden konnte. Ich habe mich daher entschlossen, diese Seiten (soweit sie bereits erstellt waren) nicht länger zu veröffentlichen, zumal ich davon ausgehe, dass die einzelnen Bundesländer seit 2012/13 – auch unter Berücksichtigung der seither gemachten Erfahrungen – weitere Anpassungen ihrer Schulgesetze vorgenommen haben.

Darüber hinaus  möchte ich mich bemühen, Ihnen weitere Informationen zu vermitteln, die für Menschen mit Handicap wichtig sind, und zwar überwiegend aus dem politischen Bereich. Um Ihre Mitarbeit bitte ich Sie, wenn Sie von einer spastisch-athetotischen Bewegungsstörung betroffen sind und versuchen oder versucht haben, diese mit Cannabis-Präparaten positiv zu beeinflussen. Hier bitte ich Sie, mir Ihre Erfahrungen mitzuteilen. Außerdem sind mir Ihre Meinungen zu meiner Website und zu den dort behandelten Themen wichtig, und es interessiert mich auch, wo nach Ihrer Meinung etwas mit der Inklusion von Menschen mit Handicap im Argen liegt und verbessert werden muss. Und schließlich erfahren Sie auch noch ein klein wenig über den Menschen, der hinter dieser Website steht.

Noch ein Wort zum Technischen: Mir ist bewusst, dass diese Homepage den Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung in vielen Punkten nicht zu entsprechen vermag. Hilfen zu einer entsprechenden Gestaltung scheinen nach meinen Erkenntnissen professionellen Anbietern vorbehalten zu sein. In dem seit Ende 2018 verwendeten Editor habe ich nach einer ersten Inaugenscheinnahme keine Tools zur barrierefreien Gestaltung entdecken können – abgesehen von der Möglichkeit der Wiedergabe auf mobilen Endgeräten. Soweit ich es beeinflussen konnte, sollten die auf diesen Seiten verlinkten internen PDF-Dokumente vorlesbar sein.

Bernd Masmeier
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