Barrierefreiheit fördern - Politik für Menschen mit Handicap

Politik für Menschen mit Handicap
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„Was nicht erst getrennt wird, muss hinterher nicht integriert werden.“ (Richard von Weizsäcker , ehemaliger Bundespräsident)

Barrierefreiheit fördern


Umfrage zu öffentlichen Rollstuhl-WCs

Am 25. Juli 2023 erfahre ich über einen Newsletter des Portals nullbarriere.de von einer von diesem veranstalteten Umfrage zu öffentlichen Rollstuhlfahrer-(Behinderten-)WCs. Für eine Beteiligung könnte Eile geboten sein: der Fragebogen-Seite ist zu entnehmen, dass nach 1.000 erhaltenen Antworten eine Auswertung vorgenommen werden soll. Es sind bereits Antworten online gestellt, und es gibt keine Angaben darüber, wie viele bisher eingegangen sind.


Portal für leichte Sprache

Kurz vor Weihnachten 2021 noch eine erfreuliche Meldung in Sachen „leichte Sprache“: Wie der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. in seinem Newsletter vom 17. Dezember dieses Jahres berichtet, steht den Behörden dieses Landes ab sofort ein Portal mit Anregungen zur Abfassung von Hinweisen, Mitteillungen und Erklärungen sowie (wohl zu einem späteren Zeitpunkt) Anträgen und Bescheiden in leichter Sprache zur Verfügung. Es soll den Mitarbeitenden aller Verwaltungen des Landes Vorschläge zur Abfassung solcher Dokumente bieten. Eine entsprechende Suchanfrage im Netz hat zutage gefördert, dass Baden-Württemberg offenbar das erste Bundesland ist, das ein derartiges Angebot vorhält. Daher bleibt zu hoffen, dass andere Bundesländer sich hieran ein Beispiel nehmen und bald nachziehen.


MDR bietet Nachrichten in leichter Sprache als Podcast an

Ab dem 9. Dezember 2021 bietet der Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Nachrichten in leichter Sprache nicht nur in schriftlicher Form, sondern auch als Podcast an. Das Wichtigste aus Politik, Kultur, Wirtschaft und Sport aus den Ländern des Sendegebietes (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) gibt es außer am Wochenende ab 13 Uhr in schriftlicher Form und ab 15 Uhr zum Nachhören. Weitere Infos gibt es hier. Es bleibt zu hoffen, dass sich andere Rundfunkanstalten in der ARD hieran ein Beispiel nehmen und mit vergleichbaren Angeboten nachziehen.


Mängel bei der Deutschen Bahn

Auf kleinen Umwegen bin ich auf einen Beitrag aus „Panorama 3“ aufmerksam geworden, der sich mit den Problemen auseinandersetzt, die auf den Rollstuhl angewiesene Personen bei Reisen mit dem Zug erwarten. Diesen Beitrag möchte ich den Nutzern dieser Seite nicht vorenthalten und verlinke ihn daher am 9. Dezember 2021. Leider lässt sich den Angaben in der ARD-Mediathek nicht entnehmen, wie lange dieser Beitrag dort abrufbar sein wird.


„nora“-App beseitigt Notruf-Barrieren

Nichtsprechende Menschen waren bisher für das Absetzen eines Notrufes (112 bzw. 110) auf ein Faxgerät oder die Hilfe anderer Menschen angewiesen. Dieser Missstand hat nun ein Ende: Ab sofort können auch sie mittels der „nora“-App, der offiziellen Notruf-App der Bundesländer, direkt Notrufe absetzen. Dies funktioniert in 15 der 16 Bundesländer; lediglich in Berlin sind „noch Abstimmungen erforderlich“, bevor auch dort über sie Notrufe angenommen werden können. Wer wegen einer Hör- oder Sprechbehinderung keinen telefonischen Notrruf absetzen kann, muss sich registrieren lassen und bekommt dann einen individuellen Zugang zugeteilt.


Barrierefreie TV-Sendungen

Die Barrierefreiheit von Fernseh-Sendungen lässt immer noch häufig zu wünschen übrig. Seit Dezember 2018 existiert ein Portal, das die Auswahl barrierefreier TV-Sendungen erleichtern soll. Auf diesem kann sowohl nach Untertitelung oder Audiodeskription als auch nach Sendern, Uhrzeit, Genres usw. gefiltert werden. Ende November 2020 ist zudem ein Portal namens ZABA online gegangen; über dieses ist es möglich, direkt an Medienanbieter (Fernsehsender, Radiostationen, Online-Anbieter) Anregungen und Beschwerden bezüglich der (mangelnden) Barrierefreiheit zu richten. Am 26.11.2020 habe ich, nachdem ich tags zuvor von dem Angebot erfahren hatte, eine Anfrage sowohl an die ARD als auch an das ZDF gerichtet; sie beschäftigt sich mit dem Problem, dass es für Menschen mit Hörbehinderungen ein großes Erschwernis darstellt, wenn in Fernsehsendungen Sprache mit Musik unterlegt oder bei Übersetzungen der Originalton nicht vollständig ausgeblendet wird. Hier nun die Antwort des ZDF (von der ARD kam keine Antwort). Der Vorgang zeigt, dass das Angebot sinnvoll sein kann, jedoch die mit ihm verbundenen Versprechen möglicherweise nicht in vollem Umfang wird einlösen können.


Bundesteilhabepreis Inklusive Mobilität verliehen

Am 12. November 2019 ist erstmals  der Bundesteilhabepreis zum Thema „Inklusive Mobilität“ von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verliehen worden. Der 1. Preis ging an ein Projekt, das (offenbar im Rahmen eines Modellvorhabens) die Teilnahme möglichst vieler auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesener Personen im öffentlichen Personennahverkehr (einschließlich Schienenverkehr) in Sachsen bis 2022 vorantreiben soll. Den 2. Preis erhielt das Projekt „BerlKönig“. Aus einer Kooperation der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit einem privaten Anbieter ist eine Beförderungsidee entstanden, bei der mit Hilfe einer eigens hierfür entwickelten App relativ kostengünstig individualisierte Beförderungen für mobilitätseingeschränkte Menschen innerhalb eines bestimmten Berliner Stadtgebietes angeboten werden. Mit dem 3. Preis wurde die von der Fakultät Bauingenieurwesen der Technischen Universität (TU) Dresden entwickelte App „Campus Navigator“ bedacht, mit deren Hilfe sich mobilitätseingeschränkte Personen auf dem gesamten Campus der Universität orientieren und auch spezifische Informationen wie etwa über Standorte von Toiletten erhalten können. Alle weiteren Informationen über die Vergabe des Bundesteilhabepreises 2019 finden Sie hier. Für die Information zu diesem Event danke ich dem Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.


Entwurf einer neuen Norm für Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

Leider erst nach dem Ende der Frist für die Abgabe von Stellungnahmen bin ich über den Newsletter des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. darauf aufmerksam geworden, dass im Mai dieses Jahres der Entwurf einer neuen Norm zum barrierfreien Bauen vorgelegt worden war: die DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung Funktionale Anforderungen“. Da die Frist für Stellungnahmen bereits am 3. Juli 2019 endete, ist der Wortlaut des Dokuments nach einer ersten kursorischen Suche anscheinend nicht mehr frei im Internet verfügbar, so dass ich leider über die konkreten Inhalte des Entwurfs keine konkreten Informationen vermitteln kann. Verfügbar ist derzeit lediglich eine Kurzbeschreibung der Ziele und des weiteren Vorgehens sowie die Inhaltsübersicht. Der komplette Entwurf ist lediglich kostenpflichtig abrufbar für sage und schreibe 477,70 € (Download incl. MWSt.).

Nach den Informationen in dem o.g. Newsletter enthält dieser Entwurf u.a. Hinweise zur Gestaltung öffentlicher Toiletten. Zu diesen und anderen Inhalten des Entwurfs hat die genannte Organisation eine Stellungnahme abgegeben, die ich hiier zunächst unkommentiert zur Verfügung stelle, da mir wie erwähnt der Wortlaut des Entwurfs nicht zur Verfügung steht und mir somit die Kenntnis über den Wortlaut der in Bezug genommenen Regelungen fehlt.


Rechte behinderter Bahnreisender erweitern

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben auf ihrer Sitzung am 15. November 2018 mit großer Mehrheit (533 Stimmen bei 37 Gegenstimmen und 47 Enthaltungen) Forderungen zur Verbesserung der Rechte Bahnreisender verabschiedet. Darin enthalten sind auch Maßnahmen zur Verbesserung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Demzufolge soll Unterstützung von Menschen mit Behinderungen kostenfrei und an größeren Bahnhöfen ohne vorherige Ankündigung verfügbar sein. Zudem sollen die Fristen für die Ankündigung von Hilfeleistungen an kleineren Bahnhöfen verkürzt werden. Schließlich sollen genaue Verantwortlichkeiten und Entschädigungspflichten von Bahnhofsbetreibern und Bahnunternehmen festgelegt werden, wenn die spezielle Ausrüstung für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität beschädigt werden oder verloren gehen sollte. Dies soll auch verlorengegangene oder verletzte speziell ausgebildete Tiere (also etwa Blinden- oder Assistenzhunde) umfassen. Außerdem haben sich die Abgeordneten dafür ausgesprochen, die Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen in einzelnen Mitgliedsländern (die offenbar recht ausgiebig genutzt werden) spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Regeln zu beenden.

Die Verabschiedung dieser Forderungen ist allerdings nur ein erster Schritt. Sie werden nun dem Rat, also den Fachministern der EU-Mitgliedsländer, zugeleitet. Dort werden eigene Vorstellungen erarbeitet, die wiederum in Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament in eine endgültige Fassung gebracht und dann von beiden Gremien verabschiedet werden müssen. Bis also die Rechte Bahnreisender tatsächlich erweitert werden, kann es noch dauern. Zudem wird im kommenden Jahr das Europäische Parlament neu gewählt; mir ist leider nicht geläufig was passiert, wenn bis dahin keine Einigung zustande gekommen ist.

Ergänzend zu diesen Informationen möchte ich auf die derzeit bestehenden Regelungen der Europäischen Fahrgastrechte-Verordnung aus dem Jahr 2007 hinweisen, die im Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Wichtig sind hier zunächst die Ziffern 10 und 11 der „Erwägungsgründe“ (S. 1 f. des Dokuments), in denen die Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen betreffende allgemeinen Ziele dieser Verordnung beschrieben sind. Sodann wird in Art. 3 Nr. 15 (S. 4 des Dokuments) definiert, was unter einer Person mit Behinderungen bzw. „Person mit eingeschränkter Mobilität zu verstehen ist. Die diesen Personenkreis betreffenden Regelungen finden sich in Kapitel V der Verordnung (Art. 19 - 25, S. 7 - 9 des Dokuments) und können dort nachgelesen werden; sie hier darzustellen, würde den Rahmen dieses Angebots sprengen. Bezüglich der aus Sicht des Europäischen Parlaments zu verbessernden Haftung für Schäden an Mobilitätshilfen oder sonstiger Ausrüstung dieser Personen sei jedoch noch erwähnt, dass diese derzeit von den Bahnunternehmen selbst geregelt wird; Art. 25 der Verordnung bestimmt in der geltenden Fassung lediglich, dass es keine Haftungsobergrenze geben darf.


Rollstuhl-Rückhaltesysteme nutzen – Bußgeld droht!

Seit dem 30. Juni 2016 besteht eine Nutzungspflicht für Gurte und Rollstuhl-Rückhaltesysteme für Rollstuhlnutzer in Autos. Seit 1. Februar 2017 ist deren Nichtnutzung sogar mit einem Bußgeld in Höhe von  30 € belegt worden (Ziffern 100.1 bzw. 203e u. 203f der Bußgeldkatalog-Verordnung). Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat die entsprechenden Regelungen sowie Kritikpunkte hieran in einem Merkblatt zusammengestellt.


Endlich: Mitnahme von E-Scootern in Bussen geregelt

Ende 2014 entstanden Unsicherheiten darüber, ob und  wenn ja, unter welchen Bedingungen so genannte E-Scooter in Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) befördert werden durften. Zeitweilig galten generelle Mitnahmeverbote, die z.T. durch gerichtliche  Entscheidungen entweder ausgehebelt oder aber bestätigt wurden. Mit  einem Rundschreiben der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 15. März 2017, das ausdrücklich im Einvernehmen mit den Verkehrsressorts der übrigen Länder und mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur  erging, mithin also eine bundesweit geltende Regelung darstellt (vgl. dort S. 10), ist nun endlich Klarheit geschaffen worden. Von der  Beförderung ausgeschlossen bleiben dreirädrige E-Scooter. Für vierrädrige Modelle werden sowohl an die Fahrzeuge als auch an deren Nutzer und die Fahrzeuge des ÖPNV bestimmte Anforderungen formuliert. So darf die Länge der E-Scooter 1200 mm nicht überschreiten, und sie müssen rückwärts auf der Stellfläche eingeparkt  werden; das bedeutet, dass der/die Nutzer/in in der Lage sein muss, das Fahrzeug rückwärts in den Bus hineinzufahren. Leider werden die Busse z.B. einiger nordrhein-westfälischer Nahverkehrsbetriebe die Anforderungen an die Stellflächen nicht erfüllen können (wahrscheinlich  werden dies keine Einzelfälle sein), so dass es in deren Einsatzgebiet faktisch bei einem generellen Ausschluss der Beförderung von E-Scooter-NutzerInnen bleiben wird; bekannt sind mir persönlich derartige Fahrzeuge mit Krefelder und Ennepetaler Kennzeichen. An die entsprechenden Verkehrsbetriebe werden betroffene NutzerInnen umgehend die Forderung nach einer entsprechenden Anpassung der Kriterien für Neubeschaffungen von Fahrzeugen hinsichtlich des Platzangebotes für die betreffenden Stellplätze richten müssen, vorzugsweise über die örtlichen Selbsthilfeverbände. Wegen der Anforderungen an die NutzerInnen ist bereits in dem Rundschreiben die Empfehlung enthalten, entsprechende Einweisungen anzubieten (S. 8 f.); diese richtet sich sowohl an die Verkehrsbetriebe als auch an die Selbsthilfeverbände der behinderten Menschen. Wo es solche nicht gibt, sollten ggfls. betroffene  Einzelpersonen mit entsprechenden Forderungen an den jeweiligen ÖPNV-Betreiber herantreten.

Wichtig: In dem Rundschreiben ist noch einmal ausdrücklich festgehalten, dass eine Beförderungspflicht für Elektro-Rollstühle unstreitig besteht (vgl. dort S. 3).

Kurz vor dem Jahresende 2017 erreicht mich die  Information, dass es nunmehr eine Plakette gibt, mit der den Busfahrern die Berechtigung zur Beförderung nachgewiesen kann. Nähere Informationen finden Sie beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter; hier ist  auch ein Link zu finden, mit dessen Hilfe das Vorliegen der  Voraussetzungen überprüft und die Plakette angefordert werden kann. Insgesamt scheint jedoch die Umsetzung der Regelung eher schleppend voranzugehen; so haben sich die Düsseldorfer Verkehrsbetriebe (Rheinbahn) nach meinen Informationen erst im Frühjahr 2018 mit der Konkretisierung befasst. Zudem muss ich für Düsseldorf feststellen, dass dort neben neuen Bussen, die die Voraussetzungen für die Beförderung von Scooter-Nutzern erfüllen können, auch solche angeschafft wurden, in denen dies nicht möglich ist.


Wege zum barrierefreien Wohnraum

Wege zu barrierefreiem Wohnraum zeigt eine Broschüre des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung auf. Sie soll über grundsätzliche Gesichtspunkte des barrierefreien Wohnens und Bauens informieren. Zudem möchte ich auf die „Hamburger Erklärung vom 16. November 2018 hinweisen. Darin fordern die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder, dass in Ergänzung der Bestimmungen des Bundesteilhabegesetzes Mittel aus der im September 2018 von der Bundesregierung beschlossenen Wohnraumoffensive auch für die Schaffung barrierefreien Wohnraums eingesetzt werden.


Weitere hilfreiche Hinweise zur Mobilität und zum barrierefreien Bauen finden Sie auf der Seite Links.


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